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margit-wild.de: Gericht erlässt einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung untersagt Wolfgang Meier die Nutzung der Domain margit-wild.de. Hält er sich nicht daran, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Dies entschied der vorsitzende Richter des Regensburger Landgerichtes in einer dazu anberaumten Sitzung.

Darüber freute sich am Freitag morgen auch Margit Wild. So lies sie nach Ihrem Erfolg im Gerichtssaal die frohe Botschaft auch gleich verbreiten. Zu diesem Zeitpunkt hoffte sie noch auf ein Einlenken Meiers und der Zurückübertragung der Domain an sie.

Aber Meier stellt sich stur. Er will nun erst mal das schriftliche Urteil abwarten. Danach wird er in Berufung gehen, lies er über seine Frau Hannelore Meier erklären. Natürlich sind in dem dann folgenden Hauptsacheverfahren seine Chancen auf einen Sieg ähnlich aussichtslos. Aber das scheint ihn nicht zu stören. Er bleibt weiter auf Konfrontationskurs. Anders lässt sich die wieder mal neue Webseite unter der Domain margit-wild.de nicht erklären. Ganz in den Farben der SPD gehalten, bietet die Seite derzeit nur wenig Inhalt. Neben einem Kontaktformular und einem Impressum findet man bislang nur einen Satz: