Home > Domainrecht > OLG München zu wettbewerbswidriger Domain: Verwendung: nein, Besitz: ja

OLG München zu wettbewerbswidriger Domain: Verwendung: nein, Besitz: ja

Das OLG München entschied mit Urteil (Az. 29 U 2590/10) vom 28.10.2010, dass ein Domainhändler wettbewerbswidrige Domains besitzen, jedoch nicht benutzen darf. Gegenstand der Verhandlung war eine Klage des Freistaates Bayern als Betreiber der Bayrischen Spielbanken gegen den Inhaber der Domains „bayerischespielbank.de”, „bayerischespielbanken.de” und „bayerische-spielbank.de” ist. Die Domains waren bei Sedo zum Verkauf angeboten und zeigten bei Aufruf Werbung für Glücksspiel- und Spielewebseiten an.

Nach Ansicht des Freistaates Bayern stelle die Nutzung und der Besitz der Domains eine Wettbewerbswidrigkeit dar und mahnte den Domaininhaber ab. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde die Freigabe der Domains und die Zahlung der Abmahnkosten verlangt. Da der Domaininhaber sich weigerte, klagte der Freistaat Bayern.

Das Oberlandesgericht München sah in der Nutzung der Domains für private Zwecke eine Wettbewerbswidrigkeit. Die Argumente des Domainhabers, dass die Domains nur eine Kombination aus Gattungsbezeichnung und Bezeichnung eines geografischen Gebietes sei, lies das Gericht nicht gelten. Da der Durchschnittsverbraucher beim Aufruf der Domains den Internetauftritt der bayrischen Spielbanken erwarte, sei eine anderweitige Nutzung eine unzulässige Irreführung nach § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Den Wunsch nach Freigabe der Domains blieb für den Kläger allerdings unerfüllt. Nach Ansicht der Richter müsse der Freistaat Bayern eine derartige Einschränkung seiner wettbewerbsrechtlichen Entfaltungsmöglichkeiten hinnehmen. Auch wenn der Domaininhaber zukünftig auf Einnahmen durch Werbung verzichten muss, es bleiben ihm die Domains erhalten. Und vielleicht kann sich ja der Freistaat Bayern doch irgendwann zu einem Kauf durchringen. Vielleicht sind ja dann die Domains bayerischespielbank.com”, „bayerischespielbanken.com” und „bayerische-spielbank.com” immer noch frei.

KategorienDomainrecht Tags: , ,
  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks